Der Arbeitsschutz in Deutschland basiert rechtlich auf einem dualen System, aus staatlichen Vorgaben und den Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Die Unfallverhütungsvorschrift 2 bestimmt die Maßnahmen näher, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.
Die RISICONSULTING bietet Ihnen unterschiedliche Betreuungsmodelle und Unterstützungsleistungen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, um die Aufgaben im Arbeitsschutz gesetzeskonform und kosteneffizient zu erfüllen.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihren individuellen Bedarf ermitteln können.
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