Alle Hersteller, die der EU angehören, müssen die für ihr Produkt geltenden „EG- bzw. EU-Richtlinien“ zwingend anwenden. Diese „Richtlinien zur CE-Kennzeichnung“ werden von der europäischen Kommission vorgeschlagen und vom EU-Rat verabschiedet. Solche „Richtlinien zur CE-Kennzeichnung“, wie z.B. die EG-Maschinenrichtlinie oder die EMV-Richtlinie, werden dann in den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Diese dann zwingend anzuwendenden EG-Richtlinien berücksichtigen in erster Linie den Sicherheitsaspekt der hergestellten Produkte, die in der EU vertrieben werden sollen. Bei Produkten, die mehreren EG- bzw. EU-Richtlinien gleichzeitig unterliegen, darf eine EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung nur dann erteilt werden, wenn diese Produkte den Anforderungen aller „EG- bzw. EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung“ entsprechen. Importeure und deren CE-Beauftragter nicht europäischer Ware müssen ebenfalls die geltenden Bestimmungen zwingend anwenden, wenn sie diese Ware in der EU vertreiben wollen.
Wir als CE-KOORDINATOREN erläutern Ihnen die EG- bzw. EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung und beantworten gerne Ihre Fragen zu diesen Themen:
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Rechtskonformität, indem wir Ihnen helfen, schwerwiegende Konsequenzen aus einer unterlassenen oder fehlerhaften CE-Kennzeichnung / Dokumentation zu vermeiden, und zwar bevor folgenschwere Unfälle passieren und bevor der Marktüberwachungsbehörde Fehler auffallen.
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