Betrieblicher Umweltschutz dient der Gesundheit des Menschen und der Förderung der Nachhaltigkeit. Dies wird schon deutlich durch die Verankerung des Umweltschutzes in Artikel 20 a des Grundgesetzes. Die Themengebiete des Umweltschutzes erstrecken sich über die Teilgebiete Boden, Wasser, Luft, Klima und deren Wechselbeziehungen. Hieraus ergeben sich auch konkrete Aufgaben für einen betrieblichen Umweltschutz, den der Unternehmer organisieren und implementieren muss. Eine wesentliche Herausforderung dabei stellt die Umweltgesetzgebung dar, da diese nicht in einem Umweltgesetz verankert ist, sondern über viele Gesetze verstreut Anwendung findet.
Bei der Umsetzung des betrieblichen Umweltschutzes unterstützen wir Sie gerne mit den unterschiedlichen Beauftragtenfunktionen (Abfall-, Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Gefahrgutbeauftragter usw.) bis hin zur Einführung/ Aufrechterhaltung eines zertifizierbaren Managementsystem.
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