In der LärmVibrationsArbSchV ist festgelegt, dass Lärm-Messungen erforderlich sind, wenn „die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten“. Der Arbeitgeber hat dann alle Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Zur Lärmermittlung und -bewertung muss der Arbeitgeber qualifizierte Personen mit der notwendigen Fachkunde beauftragen. Gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen.
RISICONSULTING verfügt über die Fachkunde, die Ausrüstung und die Erfahrung, die notwendigen Messungen und Beurteilungen durchzuführen – um Sie danach kompetent zu den eventuell notwendigen Schutzmaßnahmen zu beraten.
Messgeräte:
Bergstr. 115 Röntgenstraße 25
44791 Bochum 57439 Attendorn
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