„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (vgl. OVG Münster 10A 363/86)
Dieses Urteil und die vielen Brandereignisse zeigen, dass Brandschutz sowohl im privaten, öffentlichen als auch gewerblichen Bereich eine große Rolle spielt und spielen muss. Mangelnder Brandschutz kann sehr schnell lebens- und existenzbedrohend werden.
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